Betriebliche Altersvorsorge
Frankfurt
Betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer in Frankfurt

In Zeiten immer knapper werdender Manpower müssen sich Arbeitgeber einiges einfallen lassen, wenn sie Arbeitnehmer dauerhaft ans Unternehmen in Frankfurt und anderen Städten binden wollen. Die betriebliche Altersvorsorge stellt daher eine attraktive und flexible Form der Zusatzrente dar, von der sogar beide Seiten etwas haben.
Was die betriebliche Altersvorsorge eigentlich ist
Bei der betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich von der Art her um eine Zusatzrente, welche über den Arbeitgeber abgeschlossen wird. Die klassische arbeitgeberfinanzierte bAV ist so aufgebaut, dass der Arbeitgeber sämtliche Beiträge für die spätere Rente übernimmt. Es werden dabei Monat für Monat Teile des Bruttogehalts auf ein extra eingerichtetes Konto bei einem Anbieter für die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt und dort dann angelegt. Alternativ ist es ebenfalls möglich, dass der Arbeitnehmer selbst einen Teil seines Bruttoentgelts in eine Betriebsrente einsetzt. Bei dieser auch Entgeltumwandlung genannten Altersvorsorge fallen für Beträge bis 267 Euro je Monat keine Sozialabgaben an. Bei Beträgen bis zu einem Wert von 536 Euro fallen außerdem keine Steuern an.


Das Vorgehen als interessierter Arbeitnehmer, um eine betriebliche Altersvorsorge zu beantragen
Wer jetzt als Arbeitnehmer in Frankfurt und anderen Städten daran interessiert ist, eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen, wendet sich am besten zuerst an seinen Arbeitgeber. Wird eine betriebliche Altersvorsorge angeboten, besteht in der Regel für jeden Arbeitnehmer des Unternehmens in Frankfurt die Möglichkeit, dieses Angebot zu nutzen. Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass der monatliche Beitrag vom eigenen Bruttogehalt abgezogen wird und am Jahresende die Aufwendungen sogar mit der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Die gezahlten Beiträge erscheinen dann auf dem Bescheid über das Jahreseinkommen.
Die betriebliche Altersvorsorge und ihre Vorteile für Arbeitnehmer in Frankfurt
- Sie erhalten eine lebenslange garantierte Rente. Daher können Sie mit einer bAV die eigene Altersvorsorge verbessern. Es ist ebenfalls auf Wunsch eine einmalige Kapitalauszahlung möglich.
- Es erfolgt eine Absicherung Ihrer Familie. Das bedeutet, dass es zu einer finanziellen Absicherung von Familienangehörigen im Todesfall über einen zusätzlichen Hinterbliebenenschutz kommt.
- Die betriebliche Altersvorsorge hilft Ihnen, Steuern und Sozialabgaben zu sparen, das bedeutet, dass die Beiträge bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei sowie bis 4 Prozent sozialversicherungsfrei sind.
- Es werden erst Steuern ab Beginn der Rentenzahlung fällig. Zwar werden die Auszahlungen im Alter besteuert, dies ist jedoch in den meisten Fällen für Sie vorteilhafter, als wenn dies während der Erwerbszeit in Frankfurt erfolgt.
- Sie können auf Wunsch einen ergänzenden Berufsunfähigkeitsschutz erhalten. Dadurch können Sie Ihre Arbeitskraft mittels Berufsunfähigkeitsversicherung finanziell absichern.
- Die betriebliche Altersvorsorge können Sie bei einem Arbeitgeberwechsel in Frankfurt und anderswo weiterführen, indem Sie den bestehenden Vertrag zum neuen Arbeitgeber in Frankfurt mitnehmen beziehungsweise mit eigenen Beiträgen fortführen, falls dies nicht möglich ist.
Die betriebliche Altersvorsorge und ihre Vorteile für Arbeitgeber
- Sie können Gehaltserhöhungen anstelle einer klassischen Gehaltserhöhung in der Form der betrieblichen Altersvorsorge an den oder die Mitarbeiter weiterreichen.
- Sie sparen Lohn-Nebenkosten.
- Vor allem leistungsfähige und junge Mitarbeiter werden durch die betriebliche Altersvorsorge an das Unternehmen in Frankfurt gebunden.
Fazit
Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber: Die betriebliche Altersvorsorge ist eine lukrative Möglichkeit, parallel zur staatlichen Rente eine attraktive Zusatzrente zu erwerben und gleichzeitig steuerliche Fördermöglichkeiten zu nutzen. Arbeitnehmer in Frankfurt und anderen Städten sollten das Angebot der Arbeitgeber daher genau prüfen.
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